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EuGH: Umsatzsteuerbarkeit von Enteignungen gegen Entschädigungszahlung
In seinem Urteil vom , J. S., C-182/23, hatte sich der EuGH mit den mehrwertsteuerlichen Folgen der Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen Zahlung einer Entschädigung zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen J. S. und dem Direktor der nationalen Steuerinformationsbehörde, Polen (im Folgenden: Steuerbehörde), wegen eines Antrags auf Aufhebung eines Steuervorbescheides vom (im Folgenden: Steuervorbescheid).
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: J. S. führt einen landwirtschaftlichen Betrieb, in dem er seit 2001 in der Milchviehhaltung und Milcherzeugung tätig ist. Er ist seit Januar 2013 als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert. Im Jahr 2003 und anschließend im Jahr 2015 kaufte er Grundstücke, die diesen Betrieb vergrößern sollS. 508 ten. Auf diesen Erwerb wurde weder Mehrwertsteuer erhoben noch war er Gegenstand eines Vorsteuerabzugs. Mit Entscheidung des Woiwoden, einer Behörde innerhalb der öffentlichen Verwaltung, vom wurde das Eigentum an einem Teil der Grundstücke, auf denen sich der Betrieb von J. S. befindet, auf den Skarb Państwa (Fiskus, Polen) übertragen, um Investitionen in Straßen dur...