Steuerrecht für die Praxis
7. Aufl. 2024
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S. 97Kapitel 3
Einkommensteuer – Besteuerung, Grundsätze der Einkünfteermittlung
1. Besteuerung – Steuersätze
1.1. Besteuerung natürlicher Personen nach dem Tarif (§ 33 EStG)
145
Das Einkommen einer natürlichen Person unterliegt grundsätzlich einem progressiven Einkommensteuertarif (§ 33).
Die Progression wird grundsätzlich durch die Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes oder des Grenzsteuersatzes gemessen. Durchschnittssteuersatz ist der durchschnittliche Satz auf die gesamten Einkünfte. Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf jeden weiteren verdienten Betrag zur Anwendung kommt. Der Einkommensteuertarif knüpft aktuell an den Grenzsteuersatz an. Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2023 (§ 33 Abs 1):
0 % für die ersten EUR 12.816 (steuerfreies Existenzminimum),
20 % für Einkommensteile über EUR 12.816 bis EUR 20.818,
30 % (in 2022: 32,5 %, davor 35 %) für Einkommensteile über EUR 20.818 bis EUR 34.513,
40 % (bis 2023: 41 %, davor 42 %) für Einkommensteile über EUR 34.513 bis EUR 66.612,
48 % für Einkommensteile über EUR 66.612 bis EUR 99.266,
50 % für Einkommensteile über EUR 99.266,
55 % für Einkommensteile über EUR 1.000.000 (zeitlich beschränkt bis 2025).
Zur Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung durch di...