Steuerrecht für die Praxis
7. Aufl. 2024
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S. 399Kapitel 11
Umgründungen
1. Zielsetzung steuerlich begünstigter Umgründungen
601
Die Änderung unternehmerischer Strukturen führt aufgrund der notwendigen Übertragung von Vermögen zu steuerlichen Belastungen. Zur Ermöglichung der Änderung von Unternehmensstrukturen sehen Sondervorschriften im UmgrStG Begünstigungen für bestimmte Formen von Umgründungen vor.
Im ertragsteuerlichen Bereich kommt es bei begünstigten Umgründungen zur steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dabei geht das Vermögen – abweichend von den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen – im Wege der Buchwertfortführung auf den Rechtsnachfolger über, ohne dass es zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Damit verbunden ist auch der objektbezogene Übergang der Verlustvorträge auf den Rechtsnachfolger (→ 645). Zum Überblick über sonstige steuerliche Begünstigungen, die im Rahmen von begünstigten Umgründungen gewährt werden → 602, 32.
Die Gründe dafür liegen darin, dass eine Besteuerung vorrangig aus wirtschaftlichen Gründen unterbleiben kann, sofern die Steuerpflichtigen weiterhin ihre betriebliche Tätigkeit fortsetzen und die stillen Reserven auch in Zukunft der Besteuerung unterliegen. Die Ausnahme von der Aufdeckung der stillen Rese...