Steuerrecht für die Praxis
7. Aufl. 2024
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S. 1Kapitel 1
Grundsätze des Steuerrechts
1. Funktionen von Steuern und Abgabenanspruch
1.1. Funktionen von Steuern
1
Finanzierung
Steuern erfüllen eine wichtige Finanzierungsfunktion. Der Staat als Gesamtheit der Bevölkerung erbringt allgemeine Leistungen an die Bevölkerung. Dazu bedarf es finanzieller Ressourcen.
Diese Ressourcen kann der Staat im Wege der Fremdfinanzierung in Form von Staatsanleihen oder im Wege der Eigenfinanzierung aus seiner Bevölkerung durch Abgaben in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren aufbringen. Abhängig von der Finanzierungsform entsteht ein direktes oder indirektes Austauschverhältnis: Der Staat erbringt Leistungen in Form von Sicherheit, Rechtsschutz, Sozialleistungen, Infrastruktur, Bildung und Umweltschutz (Staatsausgaben) und finanziert diese Leistungen durch Gebühren, Beiträge und Steuern (Staatseinnahmen). Steuern sind dabei als allgemeiner Beitrag zu den Staatseinnahmen zu verstehen, der nicht unmittelbar mit einer direkten Gegenleistung zusammenhängt. Von Steuern zu unterscheiden sind Beiträge zur Teilfinanzierung von Aufgaben und Gebühren als Entgelt für direkt in Anspruch genommene öffentliche Dienstleistungen. Steuern, Beiträge und Gebühren werden ...