AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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§ 26a Jugendliche Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
Gesetzesmaterialien
RV 1331 BlgNR XXVII. GP, S. 4–5
„Zur Änderung des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987:
Derzeit müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die jugendliche Berufskraftfahrerinnen oder Berufskraftfahrer beschäftigen, jedenfalls ein Wochenberichtsblatt führen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit einem (analogen oder digitalen) Kontrollgerät ausgestattet ist. Gemäß Erlass des BMVIT können Jugendliche ohne B-Führerschein zwar keine Fahrerkarte beantragen, sie müssen aber über jene Lenkzeiten, bei denen sie auf einem Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät eingesetzt werden, zusätzlich Ausdrucke vom Kontrollgerät vornehmen. Hat der Jugendliche im Zuge einer L17-Ausbildung bereits einen B-Führerschein erworben, kann er auch eine Fahrerkarte beantragen und hat diese zu verwenden. Die bisherige Regelung über das Wochenblatt im § 26a soll daher gänzlich neugefasst werden und die Verwendung Jugendlicher auf Fahrzeugen mit Kontrollgeräten künftig berücksichtigen (Z 2).
Da die Authentizität der Aufzeichnungen vom Kontrollgerät (Schaublätter, Ausdrucke) um ein Vielfaches höher ist als jene am Wochenbericht...