AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 21 Verweisungen
Kommentierung
1
§ 21 ordnet ein rechtsstaatlich unbedenkliches (weil nur denselben Normsetzer betreffendes) dynamisches Verständnis seiner Verweisungen auf andere Gesetze (nicht auch Verordnungen) an. Die Bestimmung entspricht exakt jener des § 32a AZG und § 32a ARG.