AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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§ 14a Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
Kommentierung
1
Diese Anspruch auf einen persönlichen Feiertag ist gewissermaßen die Nachfolgeregelung für den wegen EuGH-unzulässiger Religionsdiskriminierung aufgehobenen früheren religionsselektiven Karfreitag.
Im Hinblick auf die zu dieser Neuerung inhaltlich völlig gleiche Rechtsprechungs- und Gesetzeslage siehe die eingehende Kommentierung zu § 7a ARG.