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AR aktuell 6, Dezember 2014, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die Mitglieder der freien Berufe, vor allem Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder, die einen Stifter beraten, werden oft gebeten, die Funktion als Stiftungsvorstand zu übernehmen. Basis dieser Einladung ist vor allem das bestehende Vertrauensverhältnis zwischen den Stiftern und den Beratern. Die Stifter möchten das bisher erfolgreiche Team aus Wirtschafts- und Rechtsberatern auch in der Stiftung einsetzen.

In der ersten Lebensphase der Stiftung (lebende Stifter) ist es meist auch nicht erforderlich, dass andere Funktionen als die beratende Funktion ausgeübt werden. Auch wenn die formalen Entscheidungsstrukturen im Stiftungsrecht andere sind als die eines Beratervertrages, verstehen sich die Stiftungsvorstände zunächst nach wie vor als Berater der Stifter und führen daher deren Entscheidungen aus. Sie exekutieren die von den Stiftern getroffenen Vermögensveranlagungsentscheidungen und/oder die getroffenen Unternehmensentscheidungen nach entsprechender gemeinsamer Beratung. Dies entspricht – mit wenigen Ausnahmen – auch deren Berufsverständnis sowie dem eigenen Verständnis ihrer Tätigkeit.

Eine Stiftung ist allerdings von der Führungsstruktur her ein Unternehmen. Unternehmensführung ...

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