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Beirat und Begünstigtenkodex in der österreichischen Privatstiftung
Der vorliegende Beitrag setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, wie es auch nach einem Generationenwechsel innerhalb von Stiftungen gelingen kann, ein konstruktives Arbeiten der Stiftung zu gewährleisten. Einen gut organisierten und abgestimmten Beirat sieht der Autor hierbei als geeignetes Instrument.
1. Allgemeines
Der Beirat in der österreichischen Privatstiftung ist zwar ein freiwilliges Organ, aber in der Praxis ein durchaus sehr einflussreiches. Tatsächlich handelt es sich bei einem Beirat um ein zentrales Gremium, welches sehr flexible Regelungen durch den Stifter ermöglicht. Im PSG findet der Beirat keine Erwähnung. Die Zulässigkeit ergibt sich aus der Möglichkeit, weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks zu installieren (siehe § 14 Abs. 2 PSG). Wird ein Beirat eingerichtet, so müssen sowohl seine Errichtung als auch die ihm eingeräumten Kompetenzen zwingend in der Stiftungsurkunde festgeschrieben werden.
2. Zusammensetzung des Beirates
Eine bestimmte Anzahl der Beiratsmitglieder ist nicht vorgegeben. Eine ausschließliche oder mehrheitliche Besetzung durch Begünstigte ist möglich. Gute Organisation, Engagement und der Wille als Begünstigter, zum Wohle der Stiftung und im Sinne d...