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AR aktuell 6, Dezember 2014, Seite 2

„Es gibt auch eine Art zivilrechtliche Stiftungsfalle“

Georg Kodek

Univ.-Prof. Hofrat Dr. Georg Kodek im Gespräch über die Vor- und Nachteile des starren Modells der österreichischen Privatstiftung, über eine Lockerung durch den OGH, über eine ungeschickte Hauruck-Maßnahme des Gesetzgebers und über die „hygienischen Gründe“, die für die Einrichtung eines Beirats sprechen. Punkto Aufsichtsrat warnt Kodek davor, diesen stärker in der Verantwortung zu sehen als den Vorstand.

Kurzbiografie


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Georg Kodek wurde 1963 in Wien geboren. Nach seiner Promotion zum Dr. iur. begann er eine Ausbildung zum Richter; er unterbrach sie für ein Postgraduate-Studium an der Northwestern University of Law (Abschluss Master of Law) und für ein Praktikum an der Staatsanwaltschaft Brooklyn, New York. Seine Karriere als Richter führte ihn ab Juni 1991 vom BG Innere Stadt über das LG Eisenstadt und das OLG Wien bis zum OGH, wo er seit Jänner 2006 Hofrat ist. 2001 hat Kodek sich an der Universität Wien für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht habilitiert, seit Oktober 2007 ist er Univ.-Prof. für bürgerliches Recht und Handelsrecht an der WU Wien.

Kommenda:An der WU erzählt man sich, Sie würden in der Vorlesung sagen: Privatstiftungen sind böse. Stimmt das?

Kodek: Das ist Unsinn. Abso...

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