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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 15 Inkrafttreten und Vollziehung

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB RV 386 BlgNR XX. GP

„Zu § 15:

Die Bestimmungen des § 4 über die Begrenzung der verlängerten Dienste haben einen Mehrbedarf an Ärzten/Ärztinnen für jene Krankenanstalten von Gebietskörperschaften, bei denen derzeit längere Arbeitszeiten üblich waren, zur Folge. Um Übergangsschwierigkeiten zu vermeiden, wird in Abs. 2 eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen. Die Dienstgeber/innen haben durch entsprechende Stellenausschreibungen nachzuweisen, daß sie bemüht sind, die personellen Voraussetzungen so rasch wie möglich herzustellen.

Aus AB 838 BlgNR XXVII. GP, S 1

„Zu § 4b

Das Inkrafttreten am stellt eine nahtlose Verlängerung, ohne Unterbrechung eines Durchrechnungszeitraumes, sicher.“

Kommentierung

1

Von § 15 haben praktische Bedeutung nur Abs. 2m und Abs. 2n. Erstere ausnahmslos auf den abgestellte Inkrafttretens-Bestimmung bedeutete angesichts des Fehlens von Übergangsbestimmungen das sofortige Wirksamwerden der Neuerungen. Wo von besonderer Relevanz, sind aber entsprechende Teilkommentierungen bei den einzelnen Sachbestimmungen enthalten.

2

Zu Abs. 2 gilt es zu beachten, dass die Bezeichnung und Zuständigkeit durch ...

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