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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Dokumentvorschau
Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 8 Verlängerung der Arbeitszeit zur Vornahme von Vor- und Abschlußarbeiten

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB IA 303/A BlgNR XXVI. GP

„Zu u.a. § 8 Abs. 1 und 2 AZG:

Die vorgesehene Ausdehnung der Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von derzeit zehn auf zwölf Stunden und der Wochenarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden (siehe die Erläuterungen zu Art. 1 Z 9 und 10) bedingt auch entsprechende Anpassungen bei der Überstundenzulassung durch das Arbeitsinspektorat (§ 7 Abs. 5), den Vor- und Abschlussarbeiten (§ 8 Abs. 1 und 2) sowie im Bereich des öffentlichen Verkehrs (§ 18 Abs. 2), insbesondere bei der Binnenschifffahrt (§ 18b Abs. 6).“

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8
A.
Funktion des § 8
14
B.
Halbstunden-Begrenzung
5
II.
Einzelfragen
A.
Was bedeutet das Abstellen auf die betriebliche Arbeitszeit?
6, 7
B.
Zu den einzelnen Anlass-Tatbeständen (Abs. 1 lit. a bis c, Abs. 3)
812
C.
Zu den Bedingungen der Überschreitbarkeit von 12 Gesamtstunden (Abs. 2)
13, 14

I. Grundsätzliches zur Bedeutung des § 8

A. Funktion des § 8

1

§ 8ist keine Sonderbestimmung zur Normalarbeitszeit.

Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem systematischen Standort im AZG, also nach den Normalarbeitszeitverteilungsbestimmun...

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