AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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Artikel 4
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zweck dieser Legaldefinitionen | ||
II. | Ausgewählte Vorweg-Hinweise | ||
A. | Zum Begriff „Fahrer“ (lit. c) | ||
B. | Zu den Unterschieden zwischen „Fahrtunterbrechung“ und „Ruhepausen“ bzw. „Ruhezeiten“ (lit. d, f, g und h) | ||
C. | Zum Begriff „andere Arbeiten“ (lit. e) | ||
D. | Zum Begriff „Mehrfahrerbetrieb“ (lit. o) |
I. Zweck dieser Legaldefinitionen
1
Mit diesen immerhin 26 Begriffe erfassenden besonderen Legaldefinitionen will die EG-VO dem in der Präambel in den Punkten 2, 3, 6 und 15 angestrebten Ziel besserer Verständlichkeit und möglichster Einheitlichkeit näher kommen.
2
Jede dieser Legaldefinitionen ist zwingender Teil der materiellen Regelungen der VO und daher deren Auslegung immer zugrunde zu legen. Soweit erforderlich, wird in den Kommentierungen der materiellen Regelungen auf diese Definitionen hingewiesen bzw. werden sie entsprechend berücksichtigt.
II. Ausgewählte Vorweg-Hinweise
A. Zum Begriff „Fahrer“ (lit. c)
3
Während das AZG und ARG entsprechend ihrer Rechtsnatur als Vorschriften des persönlichen Arbeitnehmerschutzes nur für Arbeitnehmer gelten, findet sich in der EG-VO Nr. 561/2006 – erklärbar aus den mit der VO verfolgten umfassenden Zwecken (siehe oben ...