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Schrank

AZG | Arbeitszeitgesetz

Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4710-4

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Schrank - AZG | Arbeitszeitgesetz

§ 33 Inkrafttreten und Vollziehung

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien

EB RV 1685 BlgNR XXIV. GP

„Zum Abschnitt Organisationsreform der Arbeitsinspektion:

Durch die Optimierung der Organisation der Arbeitsaufsicht als Bestandteil der Verwaltungsreform im Zuständigkeitsbereich des Bundes durch Eingliederung der Verkehrs-Arbeitsinspektion in die Arbeitsinspektion soll die Bündelung des Expertenwissens, die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und entbehrlichem Verwaltungsaufwand, die Nutzung von Synergieeffekten und die Kostenreduktion beim Personal- und Sachaufwand des Bundes erreicht werden. Die bisherige Situation, dass den Verkehrsbetrieben weiterhin nur ein Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung steht (One-Stop-Shop) soll dabei beibehalten werden.

Zu Z 2 und 3 (§ 33 Abs. 3) sowie 4 (§ 33 Abs. 4):

Durch die Änderungen in § 33 Abs. 3 und 4 werden die Regelungen über die Vollziehung an den Aufgabenübergang adaptiert sowie die Bezeichnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aktualisiert.“

EB RV 1331 BlgNR XXVII. GP

„Zu § 32 Z 8 und § 33 Abs. 3 und 4:

Aktualisierung des Zitats der Kontroll-Richtlinie und der Ministerbezeichnungen.“

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