AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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§ 17 Kontrollgerät und Lenkprotokoll
Gesetzesmaterialien
EB RV 1432 BlgNR XXII. GP
„Zu Z 6 (§ 17 Abs. 6):
Die Änderung berücksichtigt die neu hinzugekommene Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 5 der neuen Lenkzeiten-Verordnung. Diese muss auch bei freiwilliger Verwendung des Kontrollgerätes zur Anwendung kommen.“
EB RV 491 BlgNR XXIV. GP
„Zu § 17:
Seit der AZG-Novelle 1994, mit der die Begleitvorschriften zum EG-Kontrollgerät eingeführt wurden, hat sich die Struktur des Straßentransportwesens gründlich gewandelt. Diesem Umstand ist dahingehend Rechnung zu tragen, dass die Pflicht zur Verwendung von Kontrollgeräten künftig als Regelfall konzipiert wird. Diese soll gemäß Abs. 1 – ebenso wie für die VO-Fahrzeuge (bei diesen ergibt sich dies unmittelbar aus der VO 3821/85, was lediglich zur Klarstellung wiederholt wird) – auch für Fahrzeuge gelten, die im regionalen Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden. Dies korrespondiert mit § 24 Abs. 2 letzter Satz KFG, in dem Art. 3 lit. a dezidiert nicht von der Ausnahme erfasst wird (vgl. Art. 3 Z 1 dieses Entwurfs).
Für alle übrigen sonstigen Fahrzeuge, in denen ein Kontrollgerät oft serienmäßig eingebaut ist, gilt gemäß Abs. 2 zwar ebenso primär die Kontro...