GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 192 Verjährung der Ersatzansprüche
1
Zur Verjährung der auf den SVT übergegangenen Schadenersatzansprüche s § 190 Rz 55 ff.
2
Der Verjährung eines Regressfalles kann in der Praxis auch durch Einholung von Verjährungsverzichtserklärungen begegnet werden (Rudda/Ficzko, GSVG Anm zu § 192).