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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 184 Pflichten der Träger der Sozialhilfe

Martin Sonntag

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Die Regelung bedeutet, dass für die den Versicherungsschutz nach dem GSVG Genießenden hins der Unterstützung aus der Sozialhilfe die gleichen Rechtsvorschriften gelten wie für andere Personen. Sie hindert aber nicht, dass der Träger der Sozialhilfe bei Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit nach dem GSVG gewährte Leistungen ins Kalkül zieht (Pačić, GSVG § 184 Anm 3), insb die nach den §§ 149 ff gewährte Ausgleichszulage. Für die Sozialhilfe ist nämlich im Gegensatz zur SV der Grundsatz der Subsidiarität kennzeichnend. Die Sozialhilfe greift daher grds nur dort ein, wo ein gesetzl Mindeststandard auch durch SV-Leistungen nicht gedeckt ist (RS 0072870).

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