zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 96 Kostentragung und Kostenersatz an Versicherte bei Anstaltspflege

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kostentragung/Kostenersatz Inland
1, 2
II.
Kostentragung/Kostenersatz Ausland
37

I.  Kostentragung/Kostenersatz Inland

1

Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt – abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag – völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, fällt länderweise in unterschiedlicher Höhe für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.

2

Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses – bis auf den länderweise unterschiedlich hohen Spitalskostenbeitrag für maximal 28 Tage – ebenfalls kostenlos. In der Sonderklas...

Daten werden geladen...