GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2024
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§ 96 Kostentragung und Kostenersatz an Versicherte bei Anstaltspflege
Übersicht der Kommentierung
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I. Kostentragung/Kostenersatz Inland
1
Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt – abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag – völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, fällt länderweise in unterschiedlicher Höhe für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.
2
Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses – bis auf den länderweise unterschiedlich hohen Spitalskostenbeitrag für maximal 28 Tage – ebenfalls kostenlos. In der Sonderklas...