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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 6 Beginn der Pflichtversicherung

Margit Galler/Dorothee Kouchmeshgi-Kranzinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1
1, 2
II.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 2
3, 4
III.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 3
A.
Bestellung des Gesellschafters einer GmbH zum Geschäftsführer
5, 6
B.
Besonderheiten
7
IV.
Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 4
A.
Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit
812
B.
Wegfall eines Ausnahmegrundes
C.
Wiederaufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit nach einer Ruhendmeldung
14, 15
V.
Besonderheiten
16, 17
VI.
Verweise und Hinweise
1822

I. Pflichtversicherte nach § 2 Abs 1 Z 1

Tag der Erlangung einer die Pflichtversicherung begründenden Berechtigung

1

Zur „Erlangung“ der Gewerbeberechtigung vgl grds Rz 4.

Für die wirksame Gewerbeausübung und -anmeldung wird die Geschäftsfähigkeit des Anmelders vorausgesetzt. Ist eine Person bei der Anmeldung eines Gewerbes nicht eigenberechtigt oder geschäftsfähig, dann ist die Anmeldung unwirksam und sie ist nicht zum selbständigen Betrieb des Gewerbes berechtigt. Sie ist damit auch nicht Mitglied einer Wirtschaftskammer gemäß § 2 Abs 1 WKG geworden und folglich konnte auch die Versicherungspflicht nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG nicht eintreten (VwGH 2006/08/0039; Näheres siehe § 2).

2

In den §§ 41 ff GewO ist ge...

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