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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 92 Heilmittel

Walter Schober

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
16
II.
Heilmittel
711
III.
Judikatur
1220a
IV.
Rezeptgebühr (Abs 3 bis 6)

I. Allgemeines

1

Diese Regelung entspricht jener des § 136 ASVG. Gemäß § 30b Abs 1 Z 4 ASVG obliegt dem DV die Herausgabe eines Erstattungskodex (vormals Heilmittelverzeichnis) der SV für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines SVT im niedergelassenen Bereich; in dieses Verzeichnis sind jene für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen, die nach den Erfahrungen im In- und Ausland und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung und einen Nutzen für Patienten und Patientinnen im Sinn der Ziele der Krankenbehandlung (§ 90 Abs 2) annehmen lassen (vgl insb Rebhahn/Schrattbauer in SV-Komm § 136 ASVG Rz 24 ff).

2

Jedes vertriebsberechtigte Unternehmen einer in Österreich zugelassenen lieferbaren Arzneispezialität kann einen Antrag auf Aufnahme in den Erstattungskodex stellen; der DV kann aber auch von sich aus das Verfahren starten. In weiterer Folge wird die HEK befasst, welche als unabhängiges Beratungsgremium eine allgemeine Empfehlung abgibt. Regelungen zur Aufnahme und Streichung aus dem Erstattungskodex ent...

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