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Sonntag (Hrsg)

GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

13. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-4823-1

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Sonntag (Hrsg) - GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

§ 62 Gemeinsame Bestimmungen für das Ruhen von Pensionsansprüchen

Robert Atria

1

Neben den in Abs 1 genannten Erhöhungsbeträgen aufgrund freiwilliger Versicherung und den Kinderzuschüssen hat auch eine AZ für die Anwendung der Ruhensbestimmungen außer Betracht zu bleiben (§ 152 Abs 2).

2

Gem § 90a ASVG ruht ein Anspruch auf Versehrtenrente aus der UV – bei Vorliegen der dort normierten Voraussetzungen – im Ausmaß des Krankengeldbezuges aus demselben VF (näher Atria in Sonntag, ASVG, § 90a Rz 1 ff). Die Kürzung einer GSVG-Pension aufgrund Krankengeldbezuges nach dem ASVG (§ 61a) ist auf den Unterschiedsbetrag zwischen der (ruhenden) VR und dem höheren KG beschränkt (Abs 2 Satzteil 2).

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