GSVG SVSG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz & Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz
13. Aufl. 2024
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§ 50 Überleitungsausschuss – Aufgaben
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§ 50 listet die Aufgaben des SVS-Überleitungsausschusses auf, vgl dazu § 538w ASVG. Der SVS-Überleitungsausschuss, vorgesehen für die Übergangsphase von der SVA/SVB zur SVS, ist bereits durch die im Dauerrecht vorgesehenen Selbstverwaltungskörper ersetzt.