AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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§ 7 Konkurrenzverbot
Literatur
Felten, Angestellter, Kaufmann, Unternehmer – Die Auswirkungen des UGB auf das AngG, RdW 2007/255, 220; Resch, Arbeitsvertrag und Nebenbeschäftigung (1991); ders, Zum Verbot der selbständigen Unternehmensführung durch Angestellte (§ 7 Abs 1 AngG), DRdA 1989, 273; Eypeltauer, Schnittstelle von Konkurrenzverbot zur Konkurrenzklausel am Beispiel von Wirtschaftstreuhändern, DRdA 2021/36, 344 (EAnm); Pfalz, Allgemeines „Eintrittsrecht“ des Arbeitgebers bei verbotener Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers, JAS 2021, 449.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Erfasster Personenkreis | ||
III. | Umfang des Konkurrenzverbotes | ||
A. | Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens | ||
B. | Abschluss von Handelsgeschäften im Geschäftszweig des AG | ||
IV. | Sonderregelung für Angestellte bei Ziviltechnikern und Wirtschaftstreuhändern | ||
V. | Sanktionen | ||
A. | Schadenersatzanspruch des AG | ||
B. | Eintrittsrecht des AG | ||
C. | Herausgabe- und Abtretungsanspruch des AG | ||
D. | Entlassungsgrund | ||
E. | Sonstige Rechtsfolgen | ||
VI. | Fristen zur Geltendmachung |
I. Allgemeines
1
Der AN hat während der Arbeitszeit seine Arbeitsleistung grundsätzlich für den AG zu erbringen. Art und Umfang der geschuldeten Arbeit r...