AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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Artikel III
Übersicht der Kommentierung
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I. Ursprüngliche gesetzliche Regelung
1
Art III sah vor, dass die aufgrund des AngG gebührende Abfertigung in die Abfertigung aufgrund der Vollzugsanweisung vom StGBl 301 und vom StGBl 269 über den Schutz von DN bei Verlegung von Unternehmungen und bei Veräußerungen von Betriebsmitteln ins Ausland einzurechnen ist.
2
Die in dieser Norm angeführten Vollzugsanweisungen stellten in der Ersten Republik Notmaßnahmen zum Schutz der österreichischen Arbeitsplätze und Wirtschaft dar (vgl Löschnigg in Löschnigg/Melzer, AngG11 Art III Rz 2 f).
II. Aufhebung der in Bezug genommenen Bestimmungen
3
Die in Rz 1 genannten Vollzugsanweisungen wurden durch BGBl 1977/657 aufgehoben. Art III wurde jedoch in diesem Zusammenhang formell nie aufgehoben, sodass diese Bestimmung ohne Anwendungsbereich im AngG verblieb und somit gegenstandslos ist.