AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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§ 5
Literatur
Bußjäger/Schramek, Grundsatzgesetzgebung als Auslaufmodell? Zu den Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern im Zuge der B-VG-Novelle 2019, in Baumgartner (Hrsg), Jahrbuch Öffentliches Recht 2019 (2019) 11; Gaeta, Gerichtliche Zuständigkeiten in streitigen Seeschiffahrtssachen, ZVR 1992, 356; G. Holzer, Zum Begriff und Standort des Agrarrechts in der österreichischen Rechtsordnung, JBl 1982, 300; Kuntner/Waglechner, Eisenbahnrecht4 (2022); Roth, Sechs Jahre österreichisches Seeschiffahrtsgesetz, wbl 1987, 260; Saria, Der Yachtvercharterer als Grundhandelskaufmann, FS Krejci I (2001) 287.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Entwicklung der Norm | |
II. | Lehrlinge | |
III. | Angestellte der Seeschifffahrt | |
IV. | Angestellte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | |
V. | Angestellte der Eisenbahnen |
I. Entwicklung der Norm
1
Durch § 5 wird der Geltungsbereich des G eingeschränkt. Weitergehende Auswirkungen hatte die durch das BahnstrukturG 2003 BGBl I 138 vorgenommene Novelle, welche Beschäftigte bei Eisenbahnunternehmen, deren Dienstverhältnisse die Voraussetzungen erfüllen, dem AngG unterstellte. Vor dieser Novelle waren Beschäftigte von Eisenbahnunternehmen generell von der Anwen...