AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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§ 35 Kaution
Literatur
Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz2 (1983); Geist, Beiträge der Arbeitnehmer zur Standortsicherung und Kautionsschutzgesetz, RdW 1995, 388; Jabornegg, Kautionsschutz für arbeitnehmerähnliche Personen, DRdA 1990/17, 213 (EAnm); ders, Bankgarantie eines arbeitnehmerähnlichen Tankstellenpächters, DRdA 2008/1, 25 (EAnm); K. Mayr, Anwendbarkeit des Kautionsschutzgesetzes bei Erwerb von Aktien? ecolex 2012, 247; Marhold/Friedrich, Zur Zulässigkeit von Kautionen von Tankstellenpächtern – Bloß eingeschränkte Anwendbarkeit des Kautionsschutzgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Personen, ASoK 2006, 362.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Aufhebung des § 35 durch das KautSchG | ||||
II. | Regelung im KautSchG | ||||
A. | Persönlicher Geltungsbereich des KautSchG | ||||
B. | Kautionsschutz ieS | ||||
1. | Begriff der Kaution | ||||
2. | Erlaubte Kautionsmittel, formale Voraussetzungen | ||||
3. | Rückzahlung der Kaution | ||||
a) | Rechtmäßig bestellte Kaution | ||||
b) | Rechtswidrige Kautionsbestellung | ||||
C. | Verbotene Darlehensgewährung bzw Unternehmens- beteiligung | ||||
D. | Verbot von Ankündigungen in Druckwerken | ||||
E. | (Verwaltungs-)Strafrechtliche Sanktionen |
I. Aufhebung des § 35 durch das KautSchG
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§ 35, der die Möglichkeit der Bestellung von Kautionen im Rahmen des Angestelltenverhältnisses regelte, wurde durch § 9 KautSchG aufgehoben. Im KautSchG BG...