AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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§ 3
Literatur
Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht3 II (2014); Berka, Verfassungsrecht8 (2021); Dehn, Der Unternehmer nach den § 1 ff UGB, ÖJZ 2006/5, 44; Krejci, Unternehmensrecht5 (2010); Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht6 (2021); Spielbüchler, Vertragsrecht, Arbeitsvertragsrecht und Vertragsbedienstetenrecht, FS Strasser (1993) 341; Stolzlechner, Öffentliche Fonds. Eine Untersuchung ihrer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Hauptprobleme (1982).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Entwicklung der Norm | ||
II. | Anwendung des AngG | ||
A. | Dienstverhältnisse aufgrund privatrechtlichen Vertrags | ||
B. | Öffentliche Fonds und Stiftungen | ||
C. | Land, Bezirk, Gemeinde | ||
D. | Unternehmung | ||
E. | Kaufmännische, höhere nicht kaufmännische Dienste und Kanzleiarbeiten | ||
III. | Die Ausweitung des Geltungsbereichs |
I. Entwicklung der Norm
1
Gegenständliche Norm stellt einen Teil der Urfassung des AngG dar. Sie korrespondiert daher mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzlage vor den B-VG-Novellen 1974 BGBl 444, 1981 BGBl 350 und 1999 BGBl I 8. Durch die B-VG-Novelle 1999 erhielten die Länder uneingeschränkte Kompetenz zur Schaffung dienstrechtlicher Regelungen (s AB 1562 BlgNR 20. GP 1) für Beschäftigte von Ländern ...