AngG | Angestelltengesetz
4. Aufl. 2022
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§ 2
Literatur
Brändle/Rein, Das österreichische Vereinsrecht5 (2015); Kalss/Eckert, Das Vereinspatent 1852 und das Bundesbereinigungsgesetz, ecolex 2001, 910; Kozak, Unmittelbare Anwendbarkeit des Vertragsbedienstetengesetzes bei Privatstiftungen des Bundes? DRdA 2004, 282; Schrammel, Rechtsprobleme des Turnusarztes, ZAS 1982, 203; Stolzlechner, Öffentliche Fonds. Eine Untersuchung ihrer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Hauptprobleme (1982).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
A. | Die Ausweitung des Geltungsbereichs, Angestellten- tätigkeit | |||
B. | Der Einsatz im Geschäftsbetrieb | |||
C. | Unternehmung, Anstalten, sonstige DG | |||
II. | Dem Kaufmann gleichgestellte Unternehmen | |||
A. | Unternehmen, auf die die GewO Anwendung findet | |||
1. | Der Geltungsbereich der GewO | |||
2. | Ausweitung der GewO und AngG | |||
3. | Beginn der gewerblichen Tätigkeit und dauernde Unternehmensschließung unter Zurücklegung der Gewerbeberechtigung | |||
B. | Vereine | |||
C. | Stiftungen | |||
D. | Kreditanstalten, Sparkassen, Vorschusskassen | |||
E. | Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versatz-, Versorgungs- und Rentenanstalten | |||
F. | Krankenkassen, registrierte Hilfskassen, Versicherungsanstalten jeder Art | |||
G. | Verbände der genannten Anstalten | |||
H. | Schriftl... |