Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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§ 27 Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung
Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):
Diese Bestimmung sieht vor, dass die Überprüfung von bestehenden Konten von hohem Wert von natürlichen Personen bis abgeschlossen sein muss. Bei Konten von geringerem Wert on natürlichen Personen muss die Überprüfung bis abgeschlossen werden.
Kommentierung zu § 27 GMSG:
1
Der Gesetzgeber sieht für die Überprüfung von Bestandskunden mit hohem Wert den Zeitraum von bis vor. Der hat in diesem Zusammenhang insofern Bedeutung, als am die Aggregation bestehender Finanzkonten erstmalig zu erfolgen hat. Obwohl aufgrund der USD-1.000.000-Grenze typischerweise weniger Kunden betroffen sind, ist es empfehlenswert, zeitnahe mit der Überprüfung zu beginnen, da bei dieser Kundengruppe die besonderen Sorgfaltspflichten zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit zu tragen kommen.