Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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§ 80 Neukonto
Erläuterungen (ErlRV 685 XXV. GP):
In Übereinstimmung mit der Definition für bestehende Konten in § 79 definiert § 80 das Neukonto und regelt dadurch die Anwendung des 4. und 6. Hauptstückes. Stichtag ist der 1 . Oktober 2016.
Kommentierung zu § 80 GMSG:
1
Einer der wohl bedeutendsten Punkte bei der Umsetzung des CRS ist die Frage, von welchem Tag an die Sorgfaltspflichten und entsprechenden Prozesse für welche Konten anzuwenden sind. Diese Entscheidung ist grundsätzlich von jeder Jurisdiktion entsprechend festzulegen sowie innerstaatlich umzusetzen und wird wohl von der antizipierten Umsetzungsdauer für Finanzinstitute geprägt sein. Während für „Early Adopters“ idR der als relevantes Datum für die Unterscheidung in Neukonto und bestehendes Konto herangezogen wird, ist das in Österreich entscheidende Datum gem § 80 GMSG der .
2
Wie bereits aus dem Wortlaut des § 80 GMSG erkennbar, ist für die tatsächliche Abgrenzung von Neukonten und bestehenden Konten in den meisten Fällen auf den Tag der Eröffnung eines Finanzkontos abzustellen. Dementsprechend sind grundsätzlich alle Finanzkonten, die vor dem eröffnet wurden, als bestehende Konten und alle ab dem eröffneten Finan...