GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2016
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§ 26a Beitragsgrundlage in besonderen Fällen
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§ 26a regelt die BGL für Personen, die gem § 3 Abs 3 in der PV teilvers sind. Darunter fallen
Präsenz- und Zivildiener
Bezieher von Übergangsgeld
Vers während der Zeit der Kindererziehung
Für diesen Personenkreis gilt eine feste BGL, welche der jährlichen Aufwertung unterliegt (Wert 2016: 1.735,06 €).
Seit haben weibl Vers auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie für die Dauer des Bezuges ihre selbständige Erwerbstätigkeit unterbrechen und zuvor mind 6 Monate in der KV nach dem GSVG pflichtvers waren (§ 102 Abs 5). Zur Vermeidung von Lücken im PV-Verlauf sieht § 3 Abs 3 Z 3a eine Teilvers vor. Dieser ist eine feste BGL im Ausmaß des 30-fachen des tägl Wochengeldes (2016: 1.580,70 €) zugeordnet.
In allen diesen Fällen werden die Beiträge aus öffentlichen Mitteln (dazu ausf § 27e Rz 3) getragen.