Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
5. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3435-7
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 295 Schlussbestimmungen zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2002 (27. Novelle)
Zu § 295 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.