Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
5. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3435-7
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 259 Schlußbestimmungen zu Art. I des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 336/1993 (19. Novelle)
Zu § 259 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.