GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2016
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§ 192 Verjährung der Ersatzansprüche
1
Zur Verjährung der auf den SVT übergegangenen Schadenersatzansprüche s § 190 Rz 55 ff.
2
Der Verjährung eines Regressfalles kann in der Praxis auch durch Einholung von Verjährungsverzichtserklärungen begegnet werden (Rudda/Ficzko, GSVG, Anm zu § 192).