Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 137 Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen

Martin Sonntag

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Die Bestimmung wurde durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135 eingefügt und tritt gem § 331 am in Kraft.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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