Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
5. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3435-7
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 137 Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen
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Die Bestimmung wurde durch das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135 eingefügt und tritt gem § 331 am in Kraft.