Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
5. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3435-7
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 117b Rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei der Feststellung von Versicherungs- und Schwerarbeitszeiten
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Die Bestimmung stellt eine Ergänzung zur Regelung des § 69 über das Leistungsrecht dar. Zu den Voraussetzungen vgl bei § 69.