Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 104b Ruhen des Anspruches auf Unterstützungsleistung

Wolfgang Schober

1

Zum Ruhen des Anspruches auf Unterstützungsleistung kommt es ua, solange den gesetzlichen Meldeverpflichtungen (§ 104a Abs 3 dritter Satz) nicht nachgekommen wird. Die in den Abs 2, 3 und 4 vorgesehenen Bestimmungen entsprechen jenen bei Bestehen einer Zusatzversicherung gem § 107 (s näher Rz 1 ff zu § 107).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.