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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

Print-ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 104b Ruhen des Anspruches auf Unterstützungsleistung

Wolfgang Schober

1

Zum Ruhen des Anspruches auf Unterstützungsleistung kommt es ua, solange den gesetzlichen Meldeverpflichtungen (§ 104a Abs 3 dritter Satz) nicht nachgekommen wird. Die in den Abs 2, 3 und 4 vorgesehenen Bestimmungen entsprechen jenen bei Bestehen einer Zusatzversicherung gem § 107 (s näher Rz 1 ff zu § 107).

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