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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 97 Beziehungen zu den Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds finanziert werden

Ferdinand Felix

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Primat der landesgesundheitsfondsfinanzierten Anstaltspflege/Sicherstellungsauftrag der Länder
2
III.
Verweis auf das ASVG
3

I. Allgemeines

1

Das SV-Recht unterscheidet seit 1997 drei verschiedene Kategorien von KA:

Bis 1996 galt jene Unterscheidung, die bezüglich der Vertragsbeziehungen krankenanstaltenrechtlich nach wie vor normiert ist; nämlich:

In der täglichen Praxis entstehen viele Probleme dadurch, dass diese Begriffe nicht deckungsgleich sind; es gibt öffentliche KA, die nicht LGF-finanziert sind und umgekehrt LGF-finanzierte KA, denen kein Öffentlichkeitsrecht verliehen wurde. Dies ist darin begründet, dass die Art 15a-B-VG-Vereinbarungen, die Rechtsgrundlage für die LGF-Finanzierungen sind, bei der Definition des Kreises der LGF-finanzierten KA darauf abstellen, ob diese Spitäler am Zuschüsse aus dem KRAZAF, dem Krankenanstaltenzusammenarbeitsfonds als Vorläufer der BGA, erhalten haben. Es gibt aber einige (wenige) öffentliche Spitäler...

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