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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3435-7

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 76 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen

Robert Atria

Übersicht


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I.
Anwendungsbereich
1- 4
II.
Gegenstand der Rückforderung
5- 7
III.
Rückforderungsgegner
8- 14
IV.
Die einzelnen Rückforderungstatbestände (Abs 1)
A.
Allgemeines
15- 18
B.
Bewusst unwahre Angaben (Abs 1 erster Fall)
19, 20
C.
Bewusste Verschweigung maßgebender Tatsachen (Abs 1 zweiter Fall)
21, 22
D.
Verletzung der Meldevorschriften (Abs 1 dritter Fall)
23- 28
E.
Erkennenmüssen eines unberechtigten Bezuges (Abs 1 vierter Fall)
29- 31
F.
Nachträglich festgestellter Anspruch auf Weiterleistung von Geld- oder Sachbezügen (Abs 1 fünfter Fall)
32- 35
V.
Ausschluss des Rückforderungsrechts (Abs 2 lit a)
36- 38
VI.
Verjährung (Abs 2 lit b)
39, 40
VII.
Verzicht und Ratengewährung (Abs 3)
41, 42
VIII.
Verfahren
43- 47

I. Anwendungsbereich

1

§ 76 (inhaltlich weitgehend gleich § 107 ASVG) ist eine bereicherungsrechtliche Sonderregelung im SV-rechtlichen Leistungsverhältnis. Erfasst sind die Fälle, in denen ein Rückforderungsanspruch auf SV-rechtliche Bestimmungen gestützt wird; nicht erfasst sind rechtsgrundlose Leistungsgewährungen außerhalb eines konkreten Leistungsverhältnisses (zB irrtümliche Anweisung an einen falschen Adressaten oder irrtümliche Mehranweisung), welche nach den zivilrechtlichen Be...

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