GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
5. Aufl. 2016
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§ 55 Anfall der Leistungen
Übersicht
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I. | Grundsätze und Terminologie | ||||
A. | Das Leistungsverhältnis | ||||
B. | Entstehen, Anfall und Fälligkeit eines Leistungsanspruches | ||||
C. | Leistungsvoraussetzungen | ||||
1. | Materielle und formelle Leistungsvoraussetzungen | ||||
2. | Primäre, sekundäre und besondere Leistungsvoraussetzungen | ||||
D. | Leistungsarten | ||||
1. | Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen | ||||
2. | Gesetzliche und satzungsmäßige Leistungen | ||||
3. | Geldleistungen und Sachleistungen | ||||
E. | Verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben | ||||
1. | Verfassungsrechtliche Vorgaben | ||||
2. | Zwischenstaatliche Abkommen | ||||
3. | EU-Recht | ||||
II. | Entstehen und Anfall der Leistungsansprüche in den verschiedenen Versicherungszweigen | ||||
A. | Krankenversicherung | ||||
B. | Unfallversicherung | ||||
C. | Pensionsversicherung | ||||
1. | Versicherungsfall, Stichtag und Antragsprinzip | ||||
2. | Leistungsanfall in der PV | ||||
3. | Erwerbsunfähigkeitspension | ||||
a) | Aufgabe der Beschäftigung | ||||
b) | „Rehabilitation vor Pension“ | ||||
c) | Weitergewährung | ||||
4. | Sonstiges |
I. Grundsätze und Terminologie
A. Das Leistungsverhältnis
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Die gesetzliche SV beruht - anders als eine Privatversicherung - nicht auf einem Vertrag; das Rechtsverhältnis zwischen dem Vers und dem SVT ist daher kein vertragliches Schuldverhältnis....