Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
1. Aufl. 2016
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S. 403. Abschnitt - Überprüfungszeitraum
Kommentierung vor § 27 GMSG:
Da die Überprüfung von Bestandskunden aufgrund deren Vielzahl durchaus eine aufwändige Tätigkeit darstellen kann, sieht der Gesetzgeber einen angemessen Zeitrahmen dafür vor.