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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 23 Erster Aufsichtsrat und Vorstand

Mathias Ettel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entstehungsgeschichte
2
C.
Rechtsvergleich
3
1.
Deutschland
3
2.
GmbH-Recht
4
II.
Bestellung des ersten Aufsichtsrats
5
A.
Bestellungskompetenz
5
B.
Dauer der Bestellung und Abberufung des ersten Aufsichtsrats
7
C.
Unterschiede zwischen Bestellung durch Gründer und Bestellung nach Eintragung der Gesellschaft
8
D.
Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
E.
Abschlussprüfer
F.
Widerruf des ersten Abschlussprüfers
G.
Erster Vorstand

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 23 bestimmt die Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für den ersten Jahresabschluss durch die Gründer. Durch diese Bestimmung soll die Handlungsfähigkeit der Vorgesellschaft sichergestellt werden. Die Bestellung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder ist außerdem Voraussetzung für das Entstehen der Aktiengesellschaft, da sämtliche Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder gemeinsam mit allen Gründern zur Anmeldung der Gesellschaft gemäß § 28 verpflichtet sind.

B. Entstehungsgeschichte

2

§ 23 in der jetzigen Form geht bereits auf das AktG 1937/38 zurück. Durch das AktG 1965 wurde le...

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