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Doralt/Nowotny/Kalss

AktG | Aktiengesetz, Band I und II

Kommentar | Band I §§ 1-136 und Band II §§ 145-273

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1512-7

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Doralt/Nowotny/Kalss - AktG | Aktiengesetz, Band I und II

§ 225m Bestellung, Verschwiegenheitspflicht und Vergütungsansprüche der Mitglieder des Gremiums

Susanne Kalss

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Grundlagen
1
A.
Inhalt und Zweck
1
B.
Entwicklung und Parallelregelungen
2
II.
Organisation
3

I. Grundlagen

A. Inhalt und Zweck

1

§ 225m regelt die Organisation des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses und setzt die Vergütung der Mitglieder des Gremiums fest.

B. Entwicklung und Parallelregelungen

2

Die Vergütung des Gremiums wurde seit Inkrafttreten der Bestimmung erhöht und hinsichtlich der Gutachtenserstattung erweitert. Eine europäische Grundlage besteht nicht. Ebenso wenig enthält das deutsche Recht eine § 225m entsprechende Regelung.

II. Organisation

3

Allgemeine Qualifikationsanforderungen: Zu Mitgliedern des Gremiums dürfen nur jene Personen bestellt werden, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Voraussetzungen für das Wahlrecht zum Nationalrat erfüllen.

4

Zusammensetzung des Gremiums: Gem § 225m Abs 2 bestellt der BMJ die Mitglieder des Gremiums. Das Gremium setzt sich zusammen aus: einem Vorsitzenden und zumindest einem Stellvertreter, die Richter des Ruhestandes sein müssen (Abs 2 Z 1); zwei Beisitzer und eine ausreichende Anzahl von Ersat...

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