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Entwurf der Investmentfonds-Liquiditätsrisikomanagementverordnung
Am veröffentlichte die FMA den Entwurf der Investmentfonds-Liquiditätsrisikomanagementverordnung (InvF-LRMV). Die rechtliche Grundlage für den Verordnungsentwurf ist § 88 Abs 3 Z 3 InvFG. Durch die InvF-LRMV sollen Kriterien, die im Rahmen des Risikomanagementprozesses für Liquiditätsrisiken zu erfüllen sind, festgelegt werden. Die Verordnung soll für Verwaltungsgesellschaften bei der Verwaltung von OGAW gelten.
Verwaltungsgesellschaften haben gem Verordnungsentwurf für jeden OGAW einen Risikomanagementprozess für Liquiditätsrisiken einzurichten. Dieser soll Anlagestrategie, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätze berücksichtigen. Der Prozess muss ua sicherstellen, dass
die Verwaltungsgesellschaft angemessene Vorkehrungen und Verfahren zur Liquiditätsmessung anwendet;
die Verwaltungsgesellschaft Kenntnisse und Erfahrungen über die Liquidität jener Vermögenswerte, in die der OGAW investiert oder investieren möchte, hat;
der OGAW eine angemessene Liquiditätshöhe vorweisen kann, die auf einer Bewertung der relativen Liquidität seiner Vermögenswerte am Markt basiert;
die Verwaltungsgesellschaft das Liquiditätsprofil der Vermögenswerte des OGAW überwacht.
Der Liquiditätsrisikomanagementprozess muss ni...