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ÖBA 5, Mai 2017, Seite 349

Keine Wissenszurechnung im Sparkassensektor

§§ 1313, 1313a ABGB; §§ 1, 34, 35, 46 WAG 2007

Die Sparkassengruppe ist keine Gruppe iSv § 1 Z 32 WAG 2007.

Die Mitgliedschaft in einem gemeinsamen Haftungsverbund bewirkt noch keine wechselseitige Wissenszurechnung und begründet auch keinen Interessenkonflikt iSv §§ 34, 35 WAG 2007.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Kl kaufte bei der zweitbekl Bank Anleihen eines Bauunternehmens. ÜberS. 350 das Vermögen der Emissionsschuldnerin wurde idF das Konkursverfahren eröffnet.

In Bezug auf die zweitbekl Bank machte die Kl geltend, sie habe nicht ausreichend über das Risiko aufgeklärt. Darüber hinaus sei die Bekl auch Mitglied der S Gruppe, deren Mitglied auch die E Group AG sei, die emissionsbegleitende Bank der klagsgegenständlichen Anleihe und auch eine der größten Kreditgeber der späteren Konkursgesellschaft. Diese Bank habe von der Überschuldung gewusst und die Zweitbekl [hätte] ausreichend Möglichkeit gehabt, sich bei ihr ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation der Emittentin zu machen. Die Zweitbekl wandte ein, es habe sich um ein Execution-only-Geschäft gehandelt. Zwischen der E Group AG und der Zweitbekl bestehe keinerlei gesellschaftsrechtliche Beziehung. Sämt...

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