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ÖBA 5, Mai 2017, Seite 281

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Negativzinsen – Die juristische Vernunft hat gesiegt

Erfreulicherweise hat der OGH kürzlich entschieden, dass der Kreditnehmer nicht erwarten kann vom Kreditgeber sogenannte Negativ-Zinsen zu erhalten.

Sachverhalt: Eine Bank richtete ein Informationsschreiben an Ihre Kreditkunden. In diesem teilte sie mit, dass trotz negativer Indikatorwerte die zu berechnenden Sollzinsen zumindest 0% zu betragen haben. Somit werden Negativwerte des Referenzzinssatzes (zB EURIBOR oder LIBOR) maximal im Ausmaß der jeweiligen Bankmarge an den Kunden weitergegeben, jedoch Zinszahlungen, für den Fall, dass der Referenzzinssatz negativ wird, an den Kunden ausgeschlossen.

Der OGH führte aus, dass typischerweise ein übereinstimmender Parteiwille besteht, dass der Kreditgeber, von der Zuteilung der Kreditvaluta abgesehen, jedenfalls keine Zahlungen an den Kreditnehmer zu leisten hat. Dieser übereinstimmende Parteiwille geht als natürlicher Konsens jeder Auslegung vor. Weiters schützt § 6 Abs 1 Z 5 KSchG lediglich das Entgelt, das der Verbraucher an den Unternehmer zu zahlen hat und gilt nicht vice versa. Somit sind allfällige Negativzinsen schon gar nicht vom Wortlaut dieser Bestimmung umfasst.

Gegenständlich fand ke...

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