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Zum Klagebegehren aus einem Euro-Wechsel für eine Fremdwährungsschuld
§ 905a ABGB; Art 1 ff, 41 WechselG
Aus einem Euro-Wechsel kann auch dann auf Zahlung inländischer Währung geklagt werden, wenn das Grundgeschäft eine Fremdwährungsschuld begründet.
Aus der Begründung:
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr der von den Vorinstanzen aufrecht erhaltene Wechselzahlungsauftrag über € 30.000. […]
Die Vorinstanzen haben auch die Zulässigkeit des auf Zahlung in inländischer Währung gerichteten Klagebegehrens ohne Rechtsirrtum bejaht. Der klagsgegenständliche Wechsel lautet auf einen Eurobetrag. Da die Forderung aus dem Wechsel und das Grundgeschäft nicht auf demselben Rechtsgrund beruhen, spielt es im Wechselverfahren keine Rolle, ob der ursprüngliche Kreditbetrag allenfalls in einer anderen Währung geschuldet wird.
Mangels über den Einzelfall hinaus erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO war der außerordentliche Revisionsrekurs zurückzuweisen.