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Rechtsansicht der FMA zu Großveranlagungen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichte ihre Rechtsansicht zu § 27 Abs 11 letzer Satz BWG hinsichtlich der Behandlung von Investmentfondsanteilen, Verbriefungspositionen und sonstigen Posten für Zwecke der Großveranlagungen (GVA).
Durch die Umsetzung der CRD II Richtlinie (RL 2009/111/EG, 2009/83/EG, 2009/27/EG) in nationales Recht ist es zu einer Konkretisierung im Bereich der Behandlung von Konstruktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten (zB Investmentfondsanteilen, Verbriefungspositionen) für Zwecke des § 27 BWG (GVA) gekommen. Die European Banking Authority (EBA, vormals CEBS) hält diesbezüglich in ihren veröffentlichten Guidelines („CEBS Guidlines on the Revised Large Exposures Regime“) fest, dass Konzentrationsrisiken bei Konstruktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten sowohl aus der Konstruktion selbst als auch aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten entstehen können. Die FMA verweist in ihrer veröffentlichten Rechtsansicht darauf, dass generell bei der Bewertung einer Großveranlagung iSd § 27 BWG sowohl das Konstrukt an sich („Draufschau“) als auch die zugrundeliegenden Vermögenswerte („Durchschau“) zu berücksichtigen sind. Ist aus der wirtschaftlichen Substanz sowie den stru...