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BaFin verlängert Mitteilungspflicht für Netto-Leerverkaufspositionen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Allgemeinverfügung, wonach Marktteilnehmer Netto-Leerverkaufspositionen in ausgewählten Finanztiteln ab einer Schwelle von 0,2% der BaFin mitteilen und ab 0,5% veröffentlichen müssen, verlängert. Davon betroffen sind ua Netto-Leerverkaufsposition in Aktien der Allianz SE, Commerzbank, Deutsche Bank AG, und Deutsche Postbank AG. Die Regelung gilt bis .