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ÖBA 3, März 2011, Seite 129

Die neuen Europäischen Aufsichtsbehörden

Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden für Banken EBA („European Banking Authority“), für Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA („European Securities Market Authority“) und für Versicherungsunternehmen und betriebliche Altersvorsorge („European Insurance and Occupational Pensions Authority“ EIOPA) haben ihre Inaugural-Sitzungen abgehalten. Die neuen europäischen Aufsichtsbehörden („European Supervisory Authority“ ESA) bauen auf den Strukturen der bisherigen „Level-3-Auschüsse“ (Committee of European Banking Supervisors“ CEBS; „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors“ CEIOPS; „Committee of European Securities Regulators“ CESR) auf und führen ua deren Aufgaben weiter. Jede ESA verfügt über einen unabhängigen, hauptamtlichen und vom Rat der Aufseher („Board of Supervisors“) gewählten Vorsitzenden, der die Behörde nach außen vertritt. Operative und verwaltungstechnische Entscheidungen werden vom Rat der Aufseher, der sich aus je einem VertreterS. 130 der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, getroffen. Neben den „Vorsitzenden“ gibt es einen aus sechs Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat („Management Board“), der für bestimmte organi...

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